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VG Schleswig, 12.08.2014 - 7 A 247/13 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung eines Offiziers und Berufssoldaten auf Anerkennung als Kriegsdienstverweiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus VG Schleswig, 12.08.2014 - 7 A 247/13
Eine Gewissensentscheidung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, U.v. 20.12.1960 - 1 BvL 21/60 - NJW 1961, 355) jede ernste, sittliche, an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, sodass er gegen sie nicht ohne schwere seelische Not bzw. nicht ohne ernstliche Gewissensnot handeln kann. - BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus VG Schleswig, 12.08.2014 - 7 A 247/13
Für eine verbindliche Gewissensentscheidung müssen konkrete Anhaltspunkte festgestellt werden (BVerwG, B.v. 6.2.1978 - VI B 36.77 - BVerwGE 55, 217). - BVerwG, 02.03.1989 - 6 C 10.87
Wehrdienst - Reservist - Umkehr der Gewissensgründe - Kriegsdienstverweigerung - …
Auszug aus VG Schleswig, 12.08.2014 - 7 A 247/13
Die Umkehr kann nicht nur durch ein "Schlüsselerlebnis" oder entsprechend schwerwiegende Umstände herbeigeführt werden, sondern kann auch das Ergebnis eines längeren Wandlungsprozesses sein (BVerwG, U. v. 2.3.1989 - 6 C 10/87 - BVerwGE 81, 294 ff).
- BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus VG Schleswig, 12.08.2014 - 7 A 247/13
Es kann daher genügen, dass ein auf Grund aller in Betracht kommender Umstände ermittelter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für eine solche Entscheidung spricht (vgl. BVerwG, U.v. 18.10.1972 - VIII C 46.72 - BVerwGE 41, 53). - BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensentscheidung - Schwere Gewissensnot
Auszug aus VG Schleswig, 12.08.2014 - 7 A 247/13
Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 1. Februar 1989 (BVerwG, U.v. 1.2.1989 - 6 C 61/86 - BVerwGE 81, 239) klargestellt hat, ist Voraussetzung für die Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG nicht das "Zerbrechen der Persönlichkeit" oder der Eintritt eines "schweren seelischen Schadens", sondern es genügt vielmehr eine schwere Gewissensnot des Wehrpflichtigen, die im Einzelfall zu einem seelischen Schaden führen kann, aber nicht muss. - BVerwG, 08.11.1993 - 6 B 48.93
Auslandseinsatz - Geweissensgründe - Waffeneinsatz
Auszug aus VG Schleswig, 12.08.2014 - 7 A 247/13
Einer darauf basierenden Entscheidung fehlt damit der unbedingte Charakter einer Gewissensentscheidung gegen das Töten im Krieg als solches (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.11.1993 - 6 B 48/93 -, NJW 1994, 603).
- VG Trier, 10.11.2015 - 1 K 2618/15
Kriegsdienstverweigerung; Beleg der Gewissensentscheidung; Parteivernehmung; …
Insbesondere vor dem Hintergrund der Gesamtwürdigung des klägerischen Vorbringens und dem Eindruck in der mündlichen Verhandlung kommt dieser Erklärung daher nur eine untergeordnete Bedeutung zu (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 12. August 2014 - 7 A 247/13 -, juris, Rn. 40).